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Weiterbildung und Mitarbeiterbindung

Um ihre guten Mitarbeiter nicht zu verlieren, können Firmen zahlreiche Maßnahmen einsetzen, z.B. Weiterbildungen und Schulungen.

In Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wackeln zwar viele Jobs, doch auch jetzt ist für drei von vier Personalverantwortlichen die Bindung der Mitarbeiter „wichtig“ bis „sehr wichtig“. Das ist das Ergebnis einer Studie von Neumann International, in der 459 Vorstände, Geschäftsführer und Human-Resource-Manager aus 430 Unternehmen in Österreich befragt wurden.

Die beiden Bereiche Bindung und Ausbildung sind stark voneinander abhängig: Förderung und Qualifizierung der Belegschaft ist für die meisten Chefs das wichtigste Mittel zur Mitarbeiterbindung. Jedes dritte Unternehmen setzt auf eigene Führungskräfte-Entwicklungsprogramme. Jedes vierte Unternehmen bietet eine interne Akademie oder umfassende externe Kurse an.

Auch über eine „Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls“ sollen die Mitarbeiter gehalten werden. Vier von zehn Befragten wollen daher auch in Krisenzeiten an Firmenevents wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen festhalten. Jeder fünfte Chef will zusätzlich gemeinsame Sportaktivitäten in der Freizeit anbieten. Genau so viele setzen auf strukturierte Team-Building-Maßnahmen, z.B. Workshops.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Fortbildung besucht, vereinbart der Arbeitgeber mit ihm teilweise eine Rückzahlungsklausel. Sie bindet den Schulungsteilnehmer für eine gewisse Zeit an den Arbeitgeber. Klauseln dieser Art sind jedoch unwirksam, wenn sie eine übermäßig lange Dauer festschreiben, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 3 AZR 900/07).

In dem Fall ging es um eine Bürokauffrau, die zwei Jahre nach einer Fortbildung zur Betriebswirtin gekündigt hatte. Sie hätte aber erst nach fünf Jahren gehen dürfen – ohne die Kosten anteilig zurückzahlen zu müssen. Da die Fortbildung nur rund drei Monate an Arbeitszeit in Anspruch genommen hatte, sei höchstens eine zweijährige Bindung gerechtfertigt, so das Urteil. Die Rückzahlungsklausel sei daher unwirksam.

SPD betont Bedeutung von Weiterbildung

SPD-Vizechefin Andrea Nahles betont in einem aktuellen Beitrag im Bildungsspiegel die große Bedeutung von Weiterbildung und weist auf neue Regelungen hin:

„Gute Bildung, lebensbegleitendes Lernen sind zentral. Der berufliche Erfolg hängt mehr denn je von ihr ab. [...] Ich bin daher froh, dass es gelungen ist, die Weiterbildung in das Entsendegesetz aufzunehmen. [...] Investitionen in Bildung und Aktivierung sind alternativlos. Mit dem Hamburger Programm hat die SPD hierzu die Grundlagen gelegt.“

Fast zeitgleich wirft SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel bei der aktuellen Landtagsdebatte in Baden-Württemberg dem politischen Gegner die Vernachlässigung der Weiterbildung von Beschäftigten vor, konkret:  „ein im März zugesagtes Programm nicht verwirklicht zu haben. Angesichts der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten müssten aber die Mitarbeiter vor dem Absturz in die Arbeitslosigkeit bewahrt werden. Andrea Krueger (CDU) erwiderte, der Bund fördere bereits vielfältig die berufliche Qualifizierung. Es sei deshalb nicht notwendig, dass das Land sich zusätzlich engagiert.“ (Quelle: Bild)

So könnte der Eindruck entstehen, dass eine Seite die Wichtigkeit von Bildung begriffen hat, oder zumindest die Wichtigkeit als Wahlkampfthema. Und die andere Seite offenbar der Meinung ist, dass Weiterbildung in die ausschließliche Verantwortung der Bundespolitik fällt, man sich auf Landes-, Kreis- und Gemeinde-Ebene also nicht dafür engagieren, oder zumindest nicht dafür bezahlen braucht.