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Weiterbildung und Mitarbeiterbindung
Um ihre guten Mitarbeiter nicht zu verlieren, können Firmen zahlreiche Maßnahmen einsetzen, z.B. Weiterbildungen und Schulungen.
In Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wackeln zwar viele Jobs, doch auch jetzt ist für drei von vier Personalverantwortlichen die Bindung der Mitarbeiter „wichtig“ bis „sehr wichtig“. Das ist das Ergebnis einer Studie von Neumann International, in der 459 Vorstände, Geschäftsführer und Human-Resource-Manager aus 430 Unternehmen in Österreich befragt wurden.
Die beiden Bereiche Bindung und Ausbildung sind stark voneinander abhängig: Förderung und Qualifizierung der Belegschaft ist für die meisten Chefs das wichtigste Mittel zur Mitarbeiterbindung. Jedes dritte Unternehmen setzt auf eigene Führungskräfte-Entwicklungsprogramme. Jedes vierte Unternehmen bietet eine interne Akademie oder umfassende externe Kurse an.
Auch über eine „Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls“ sollen die Mitarbeiter gehalten werden. Vier von zehn Befragten wollen daher auch in Krisenzeiten an Firmenevents wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen festhalten. Jeder fünfte Chef will zusätzlich gemeinsame Sportaktivitäten in der Freizeit anbieten. Genau so viele setzen auf strukturierte Team-Building-Maßnahmen, z.B. Workshops.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Fortbildung besucht, vereinbart der Arbeitgeber mit ihm teilweise eine Rückzahlungsklausel. Sie bindet den Schulungsteilnehmer für eine gewisse Zeit an den Arbeitgeber. Klauseln dieser Art sind jedoch unwirksam, wenn sie eine übermäßig lange Dauer festschreiben, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 3 AZR 900/07).
In dem Fall ging es um eine Bürokauffrau, die zwei Jahre nach einer Fortbildung zur Betriebswirtin gekündigt hatte. Sie hätte aber erst nach fünf Jahren gehen dürfen – ohne die Kosten anteilig zurückzahlen zu müssen. Da die Fortbildung nur rund drei Monate an Arbeitszeit in Anspruch genommen hatte, sei höchstens eine zweijährige Bindung gerechtfertigt, so das Urteil. Die Rückzahlungsklausel sei daher unwirksam.
Geld sparen: Weiterbildung bei Kurzarbeit
Kerstin Schmitz ist fast 40 und arbeitet seit vielen Jahren in der gleichen Firma. Sie macht ihre Arbeit gut und versteht sich prima mit Kollegen und Vorgesetzten. Momentan geht es ihr aber wie vielen anderen: Sie hat Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Kerstins Chef möchte ihr nicht kündigen, muss aber Ausgaben einsparen, denn die Auftragslage ist schlecht. Also beschäftigt er sie nur noch per Kurzarbeit.
© S. Hofschlaeger / PIXELIO
Im vergangenen Monat stieg die Zahl der Kurzarbeiter. Zum Beispiel in Sachsen von 11.100 auf 35.000, betroffen sind Mitarbeiter von 1.300 Firmen. Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) wies darauf hin, dass jede Anzeige von Kurzarbeit eine erfolgreich abgewendete Kündigung bedeute. Er bemängelte jedoch, dass Firmen nur in 5 Prozent der Fälle Kurzarbeit für Schulungen nutzen. Auch Heinz Lehmann (CDU) rief Unternehmen dazu auf, drohenden Personalabbau durch Kurzarbeit mit Weiterbildung zu umgehen.
Ludwig Stiegler (SPD) betonte, dass Firmen durch das Konjunkturpaket II keine Sozialversicherung mehr für Kurzarbeiter zahlen müssen, wenn sie diese zu Qualifizierungskursen schicken: „Arbeitgeber haben die Pflicht, solche Angebote jetzt auch zu nutzen.“
Nicht nur Arbeitgeber können Geld durch Fortbildung sparen, sondern auch Arbeitnehmer, die zum Beispiel an einem Office Seminar oder Photoshop Kurs teilnehmen möchten. Es gibt verschiedene Förderprogramme, Finanzierungen, Stiftungen und Stipendien für Fortbildungen. Ausführliche Informationen darüber findet man z.B. per Google oder in einem Bericht wie diesem.
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