WeGebAU: Arbeitnehmer-Weiterbildung Förderung
Viele Arbeitnehmer können sich dank staatlicher Förderung kostenlos bei Seminaren weiterbilden:
Mit dem Programm »WeGebAU« will die Arbeitsagentur die Bereitschaft, in die eigene Belegschaft zu investieren, wecken und unterstützen. Dabei soll »WeGebAU« den Firmen vor allem eine gezielte Förderung von geringer qualifizierten Beschäftigten schmackhaft machen – was den Betroffenen und dem Betrieb gleichermaßen zugute kommen soll.
Als »gering qualifiziert« stuft die Arbeitsagentur dabei sogar Arbeitnehmer ein, die es bis zum Vordiplom an einer Hochschule, aber eben nicht zu einem Berufsabschluss gebracht haben – oder die seit mehr als vier Jahren eine un- oder angelernte Tätigkeit ausüben. Aktuell gelten sogar noch weiter gefasste Bedingungen: So können Weiterbildungskosten auch für Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung übernommen werden, wenn diese länger als vier Jahre zurückliegt und seither keine öffentlich geförderte Qualifizierung erfolgte – unabhängig von der Betriebsgröße.
»Entscheidend ist in diesen Fällen«, so Müller, »dass der Antrag noch vor Jahresablauf gestellt wird, auch wenn sich die Maßnahme bis ins nächste Jahr hinein erstreckt«. Ausgeschlossen ist freilich eine Förderung, wenn es um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben geht, wie derzeit etwa bei Lkw-Fahrern. Anteilige Lohnkosten werden nur bei gering Qualifizierten für die Dauer der Schulung übernommen.
Quelle: Nürnberger Nachrichten
WeGebAU:
Wer wird gefördert? Das Kürzel steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Bis Ende 2010 werden alle Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss oder geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt, unterstützt. Besonders geeignet ist das Programm für gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer ab 45, für Zeitarbeiter nur unter bestimmten Bedingungen. Sie können außerbetriebliche Seminare besuchen, die fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Die Arbeitsagentur trägt bis zu 100 Prozent der Seminargebühren sowie gegebenenfalls Fahrtkosten und zahlt dem Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse. Während der Kursdauer ist man freigestellt, das Gehalt läuft normal weiter. Wie funktioniert das? Die Arbeitsagentur entscheidet nach Beratungsgespräch über die Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Danach sucht sich der Lernwillige selbst einen passenden Kurs. Bildungsträger und Kurs müssen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein, der Unterricht während der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Info: www.arbeitsagentur.de
Quelle: Welt
