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Weiterbildung und Mitarbeiterbindung
Um ihre guten Mitarbeiter nicht zu verlieren, können Firmen zahlreiche Maßnahmen einsetzen, z.B. Weiterbildungen und Schulungen.
In Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wackeln zwar viele Jobs, doch auch jetzt ist für drei von vier Personalverantwortlichen die Bindung der Mitarbeiter „wichtig“ bis „sehr wichtig“. Das ist das Ergebnis einer Studie von Neumann International, in der 459 Vorstände, Geschäftsführer und Human-Resource-Manager aus 430 Unternehmen in Österreich befragt wurden.
Die beiden Bereiche Bindung und Ausbildung sind stark voneinander abhängig: Förderung und Qualifizierung der Belegschaft ist für die meisten Chefs das wichtigste Mittel zur Mitarbeiterbindung. Jedes dritte Unternehmen setzt auf eigene Führungskräfte-Entwicklungsprogramme. Jedes vierte Unternehmen bietet eine interne Akademie oder umfassende externe Kurse an.
Auch über eine „Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls“ sollen die Mitarbeiter gehalten werden. Vier von zehn Befragten wollen daher auch in Krisenzeiten an Firmenevents wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen festhalten. Jeder fünfte Chef will zusätzlich gemeinsame Sportaktivitäten in der Freizeit anbieten. Genau so viele setzen auf strukturierte Team-Building-Maßnahmen, z.B. Workshops.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Fortbildung besucht, vereinbart der Arbeitgeber mit ihm teilweise eine Rückzahlungsklausel. Sie bindet den Schulungsteilnehmer für eine gewisse Zeit an den Arbeitgeber. Klauseln dieser Art sind jedoch unwirksam, wenn sie eine übermäßig lange Dauer festschreiben, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 3 AZR 900/07).
In dem Fall ging es um eine Bürokauffrau, die zwei Jahre nach einer Fortbildung zur Betriebswirtin gekündigt hatte. Sie hätte aber erst nach fünf Jahren gehen dürfen – ohne die Kosten anteilig zurückzahlen zu müssen. Da die Fortbildung nur rund drei Monate an Arbeitszeit in Anspruch genommen hatte, sei höchstens eine zweijährige Bindung gerechtfertigt, so das Urteil. Die Rückzahlungsklausel sei daher unwirksam.
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